Erlass einer Satzung zur Benutzung von Obdachlosenunterkünften des Marktes Burgheim
Die Satzung zur Benutzung von Obdachlosenunterkünften des Marktes Burgheim (Obdachlosenbenutzungssatzung) liegt in derZeit vom
Mittwoch, 18.10.2023 bis einschließlich Montag, 06.11.2023
Rathaus, Marktplatz 13, 86666 Burgheim,
Hauptamt (Zi. Nr. 9), Erdgeschoss
für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme aus.
Jedermann kann die Satzung zur Benutzung von Obdachlosenunterkünften des Marktes Burgheim (Obdachlosenbenutzungssatzung) während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitags 8.00 Uhr bis 12:30 Uhr, montags zusätzlich von 14.00 bis 16.00 und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Sollte es Personen aufgrund einer Behinderung nicht möglich sein, ohne Hilfestellung eine Einsichtnahme vorzunehmen, bieten wir jederzeit Hilfestellung an.
Wir gewährleisten auch in diesem Falle einen uneingeschränkten Zugang zu den Unterlagen. Wir bitten um kurze telefonische oder anderweitige Information, sofern Sie Hilfe benötigen (Tel. 08432 9412-100).
Darüber hinaus kann die Satzung in der jeweils gültigen Form während der gesamten Dauer ihrer Gültigkeit zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in der Geschäftsleitung des Marktes Burgheim eingesehen werden.