Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024
Burgheim, 09.08.2024
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung
(durch Niederlegung in der Verwaltung des Marktes Burgheim und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlagen an die für die öffentliche Bekanntmachung allgemein bestimmte Gemeindetafel gem. Art. 65 Abs. 3 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 GO)
I.
Der Marktgemeinderat Burgheim hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 erlassen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen wurde in der Gemeindeverwaltung Burgheim in
86666 Burgheim, Marktplatz 13 –Erdgeschoss, Zimmer Nr. 9 (Bauamt)
niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht während der allgemeinen Geschäfts-stunden bereitgelegt. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich ist. (Art. 65 Abs. 3 GO)
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt in der Zeit vom
09.08.2024 bis einschl. 23.08.2024
öffentlich aus. Die Haushaltssatzung ist zudem auf der Homepage des Marktes Burgheim unter www.burgheim.de einzusehen.
II.
Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 ist ein Kreditbedarf für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.060.000 € veranschlagt. Hierfür ist für das Haushaltsjahr 2024 über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neue Kreditermächtigung erforderlich. Für 2024 ist ein Gesamtbetrag für Verpflichtungs-ermächtigungen in Höhe von 9.475.000 € in der Haushaltssatzung vorgesehen. Die Haushaltssatzung 2024 enthält somit genehmigungspflichtige Bestandteile und ist gem. Art. 71 Abs. 2, Art. 110 und Art. 117 sowie Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) rechtsaufsichtlich zu genehmigen. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 wurden durch die Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen rechtsaufsichtlich mit Schreiben vom 31.07.2024, AZ II/20-201.94171, genehmigt.
Markt Burgheim, 09.08.2024
Andreas Flath, 2. Bürgermeister