Aktuelles & Service - Neues aus dem Gemeinderat
Gemeinderat und Ausschussmitglieder - Wahlperiode 2020-2026
Neues aus dem Gemeinderat
aus der Sitzung vom 28.07.2021
Beitritt zur neu zu gründenden Energiegesellschaft Mittlere Donau
24.500 Euro legt der Markt Burgheim in die Kapitalrücklage der iKommZ Mittlere Donau ein. Das Geld verwendet die iKommZ dazu, sich mit 49 Prozent an einer neu zu gründenden Energiegesellschaft Mittlere Donau zu beteiligen. Insgesamt wird dafür ein Stammkapital von 171.500 Euro benötigt, daher sollen die Mitgliedskommunen die genannte Summe von je 24.500 Euro einbringen.
Die Energiegesellschaft der iKommZ Mittlere Donau soll mit der Errichtung, Unterhaltung und dem Betrieb von Anlagen beauftragt werden, die Energie erzeugen. Die erzeugte Energie, insbesondere erneuerbare Energie in Form von Strom, Wärme und Kälte, zu verteilen und zu vertreiben, gehört ebenfalls zur Aufgabe des Unternehmens. Der Markt Burgheim ist jedoch nicht verpflichtet, diese Aufgaben ausschließlich über die iKommZ abzuwickeln. Bürger-Energieprojekte beispielsweise sind davon ausgenommen und können in Eigenregie entstehen.
Interkommunale Zusammenarbeit Mittlere Donau gKU (iKommZ) - gemeinsames Kommunalunternehmen der Gemeinden Burgheim, Bergheim, Ehekirchen, Oberhausen, Rennertshofen, Rohrenfels und Wellheim
In Zusammenhang mit der Beteiligung der sieben Gemeinden der iKommZ an der Energiegesellschaft Mittlere Donau GmbH wurde die Änderung der Unternehmenssatzung erforderlich. Die Unternehmenssatzung der iKommZ Mittlere Donau gKU vom 19.07.2018 muss erstmals geändert werden. Sie wird wie folgt ergänzt:
Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und dem Vertrieb/Absatz von Energie, insbesondere erneuerbarer Energie in Form von Strom, Wärme und Kälte für den Bereich der Trägergemeinden des gKU sowie die Beratung der Trägergemeinden auf den Gebieten Energieeinsparung, der Energiegewinnung und Energieverteilung. Das Kommunalunternehmen darf sich zur Erfüllung dieser Aufgabe bestehender oder noch zu gründender Tochtergesellschaften bedienen.
Die Übertragung der Aufgaben und Befugnisse auf das gKU erfolgt auf der Grundlage von Beschlüssen der Kollegialorgane der Trägergemeinden.
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Der Marktgemeinderat Burgheim erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die Zustimmung zu etwaigen denkmalschutzrechtlichen Erlaubnissen nach Art. 7 des BayDSchG zum Bauantrag 53/2021 (Umbau eines Mastschweinestalles zum Tierwohlstall mit Ausläufen auf Stroh und Neubau einer Bergehalle, Dunglege und Güllebefüllplatz) auf Fl.Nr. 57 der Gemarkung Kunding.
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Der Marktgemeinderat Burgheim erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Bauvoranfrage 54/2021 (Neubau eines Wohngebäudes als Betriebsleiterwohnung für bestehenden Betrieb (Biogasanlage und Landwirtschaft) im Außenbereich, Errichtung einer Doppelgarage mit darüberlegender Einliegerwohnung für einen Mitarbeiter / Auszubildenden des örtlichen Betriebs) auf Fl.Nr. 343 der Gemarkung Ortlfing.
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Zum Neubau einer Hofbiogasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 80 der Gemarkung Wengen wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates beraten. Aufgrund der zu geringen Distanz des Bauvorhabens zur Wohnbebauung sieht der Marktgemeinderat öffentliche Belange beeinträchtigt. Die bisher genutzte Zufahrt über einen Feldweg wird als nicht ausreichend erachtet. So wird vom Bauwerber ein Abrücken des Bauvorhabens und eine Errichtung einer geeigneten Zufahrt auf eigenen Grund (im Osten) gefordert. Der vorliegende Bauantrag wird abgelehnt.
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Der Marktgemeinderat Burgheim billigt den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 28.07.2021 mit den vorstehend beschlossenen Ergänzungen bzw. Änderungen und beauftragt die Verwaltung mit der öffentlichen Bekanntmachung.
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Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 18.05.2020 bis einschließlich 30.06.2020 durchgeführt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Einwendungen vorgetragen. Die von Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen wurden erörtert und abgewogen. Die o.g. Beschlussvorschläge wurden dabei übernommen.
Der Marktgemeinderat Burgheim beschließt, den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 28.07.2021 mit den vorstehenden Ergänzungen bzw. Änderungen zu billigen und die Verwaltung mit der öffentlichen Bekanntmachung zu beauftragen.
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Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 18.05.2020 bis einschließlich 30.06.2020 durchgeführt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Einwendungen vorgetragen. Die von Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen wurden erörtert und abgewogen. Die o.g. Beschlussvorschläge wurden dabei übernommen.
Der Marktgemeinderat Burgheim beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 „GE Burgheim West II“ in der Fassung vom 28.07.2021 mit den vorstehenden Ergänzungen bzw. Änderungen zu billigen und die Verwaltung mit der öffentlichen Bekanntmachung zu beauftragen.
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Der Marktgemeinderat Burgheim beschließt den Haushaltsplan 2021, den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2020-2024.
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Der Marktgemeinderat Burgheim beschließt die Haushaltssatzung 2021 mit folgenden Festsetzungen. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr schließt ab:
im Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit 9.396.250 €
und im Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit 7.559.500 €.
Damit ergibt sich ein Gesamthaushaltsvolumen von 16.955.750 €.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.590.000 € festgesetzt. Neue Verpflichtungs-Ermächtigungen werden im Vermögenshaushalt nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für Grund- und Gewerbesteuern bleiben auf dem Niveau der Vorjahre und werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 310 v.H.
b) für andere Grundstücke (Grundsteuer B) 310 v.H.
2. Gewerbesteuer 320 v.H.
Auch der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird entsprechend des Vorjahres auf 1.000.000 € festgesetzt. Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Da die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt erst nach Genehmigung.
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Die Flutpolder-Standorte Bertoldsheim, Eltheim und Wörthhof waren qua Koalitionsvertrag der CSU mit den FW im Jahr 2018 explizit aus dem Hochwasserschutzprogramm herausgenommen worden - Zitat: „Das Flutpolderkonzept werden wir ohne die Standorte Bertoldsheim und Eltheim/Wörthhof weiterverfolgen.“
In der Kabinettssitzung am 14.01.2019 wurde von „alternativen Maßnahmen“ gesprochen, wonach eine Prüfung erfolgen sollte, inwieweit Flutpolder an den Standorten Bertoldsheim, Eltheim und Wörthhof durch alternative Maßnahmen ersetzt werden können. Nach den unternommenen Untersuchungen, also auch zum Flutpolder Bertoldsheim, teilte Minister Glauber im Ergebnis mit, dass am Synthesebericht festgehalten wird. Dies führt nun dazu, dass der Beschluss im Koalitionsvertrag von 2018, das Hochwasserschutzprogramm ohne den Flutpolder Bertoldsheim weiterzuführen, nun vom Umweltminister nicht vollzogen wird.
Am Abend des 19.07.2021 fand im Kloster Weltenburg ein sogenanntes Flutpoldergespräch auf Einladung von Staatsminister Thorsten Glauber, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, statt. Hier wurde dies mitgeteilt.
Am Dienstag, 27.07.2021 hat das bayerische Kabinett den Bau der umstrittenen Flutpolder beschlossen und einem entsprechenden Vorschlag von Umweltminister Thorsten Glauber (FW) zugestimmt. Der Flutpolder Bertoldsheim soll zeitlich als letzter realisiert werden; Baubeginn sei frühestens ab dem Jahr 2032.
Das Flutpolderprogramm an der Donau sieht nun neun statt zehn Standorte vor: Leipheim, Helmeringen, Neugeschüttwörth, Bertoldsheim, Riedensheim, Großmehring, Katzau, Wörthhofgroß und Öberauer Schleife. Eltheim ist aus dem Programm genommen worden.
Fazit 1:
Was traurigerweise nicht berücksichtigt wurde, ist die Tatsache, dass der Raum Rennertshofen und Burgheim bereits seit langer Zeit betroffen ist, dass die beiden Kommunen bereits ihre Beiträge geleistet haben und weiterhin leisten. Nur drei exemplarische Aspekte dazu:
- der betriebsbereite Flutpolder Riedensheim,
- die seit 2009 laufende Absiedlung des Burgheimer Gemeindeteils Moos und
- ein durch den Rückstau der Donau an der Stepperger Enge vom Hochwasser seit jeher betroffener, natürlicher Retentionsraum von rund 40 Mio. Kubikmeter, der allerdings keinen Schutz der Staatsregierung oder eines Umweltministers genießt, obwohl dies dringend nötig wäre.
Fazit 2:
Was nun feststeht ist, dass der alte Grundsatz „pacta sunt servanda“ längst nicht mehr gilt. „Verträge von oben“ werden nicht mehr eingehalten. Zugegeben: Wenn man die politischen Statements rückwirkend betrachtet, so waren sie wohl auch nie zu 100 Prozent verlässlich. „Politische Aussagen von oben“, das ist die mittlerweile bei Kommunen angekommene bittere Realität, machen in Zukunft ein Höchstmaß an kommunalem Argwohn erforderlich.
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Erster Bürgermeister Böhm bedankt sich bei Zweitem Bürgermeister Flath für seine Bemühungen zur Neugestaltung des „Büchereigartens“ am Marktplatz 3.
Herr Flath führte Pflaster- und Holzarbeiten an der Windschutzhütte durch, baute eine Sitzbank ein und kümmerte sich um einen entsprechenden Brotzeittisch.
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Nachdem der Markt Burgheim verpflichtet ist, die Schülerbeförderung turnusgemäß öffentlich auszuschreiben, konnte nach dem vorliegenden Ergebnis der Auftrag wieder an den bekannten, langjährigen und allzeit zuverlässigen Partner, die Firma Habermayr-Reisen Neuburg, als den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit!
Vergabe: Leichenhaus-/Grabgebühren, Grabunterhaltsgebühr - Nachkalkulation |
Regelmäßig alle vier Jahre müssen Gebühren nachkalkuliert werden. Die Kalkulation der Leichenhaus-, Grab-, und Unterhaltsgebühren für die gemeindlichen Friedhöfe in Burgheim, Straß, Illdorf und Wengen wurde an die Fa. AGP Kommunalberatung GmbH & Co.KG vergeben. Eine Gebührenanpassung sollte danach zum 01.01.2022 erfolgen.
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Nach eingebrachter Ernte sollen auch heuer wieder umfangreiche Feldwegearbeiten durchgeführt werden. Die Unterhaltsarbeiten erfolgen nach Absprache mit den Obmännern.