Aktuelles & Service - Neues aus dem Gemeinderat

 

Gemeinderat und Ausschussmitglieder - Wahlperiode 2020-2026
 


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Neues aus dem Gemeinderat

aus der Sitzung vom 20.09.2023


Bauantrag 33/2023 - Errichtung EFH mit Doppelgarage, in Kunding

Der Marktgemeinderat Burgheim hat in seiner Sitzung vom 20.09.2023 sein gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag 33/2023 zum „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ in der Helenenstraße 1 der Gemarkung Kunding erteilt.

 

Georgistraße 25 - Aufnahme in die Denkmalliste - Stellungnahme Markt Burgheim

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege teilte dem Markt Burgheim mit, dass das Objekt Georgistraße 25 in Burgheim in der Denkmalliste eingetragen werden soll. Die Hofstelle mit Wohnwirtschaftsgebäude, Kleinhaus, eingeschossigem giebelständigen Satteldachbau, wird dem frühes 19. Jh. zugeordnet. Vom Denkmalamt wird dem Gebäude eine geschichtliche und volkskundliche Bedeutung zugeschrieben. Dem kann der Marktgemeinderat nicht folgen. Vielmehr wird beschlossen eine dementsprechende negative Stellungnahme gegenüber dem BLfD abzugeben und der Eintragung des Objekts Georgistraße 25 in Burgheim D-1-85-125-47, in der Denkmalliste zu widersprechen. Durch die Eintragung ist vielmehr zu vermuten, dass eine weitere gewünschte städtebauliche Entwicklung behindert, Leerstand produziert und damit die Vitalität des Kernortes eingeschränkt wird. Darüber ist sich der Marktgemeinderat einig.

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.09.2023 behandelt.

Aufhebung eines rechtswidrigen GR-Beschlusses zur Änderung der B-Pläne Nr. 10 und 7 Am Schäferacker und Frühlingstraße

Der Beschluss des Marktgemeinderates zur Prüfung der Einleitung eines Verfahrens zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 10 „Am Schäferacker“ und Nr. 7 „Frühlingstraße“ wird aufgehoben. Der am 15.02.2023 gefasste Beschluss wurde mit 8:7 Stimmen gefasst, dass im Ergebnis der Bedarfserhebung ein städtebaulicher Bedarf vorläge und eine Änderung des Bebauungsplanes zum Zwecke der Nachverdichtung zu prüfen und ggf. entsprechend anzustoßen sei. Ein Mangel in der Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung erforderte die Aufhebung des Beschlusses. Damit kommt der Auftrag an die Verwaltung, die weiteren Voraussetzungen für die Einleitung eines Bauleitplanverfahren zu prüfen und ggf. ein Verfahren einzuleiten nicht zur Ausführung. Vielmehr ist eine erneute Behandlung in öffentlicher Sitzung erforderlich.

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.09.2023 behandelt.


Haushalt 2023 - Genehmigung

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen mit Schreiben vom 17.07.2023 rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Genehmigung war erforderlich, da für das Haushaltsjahr 2023 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen in Höhe von 2.000.000 € festgesetzt wurden. Die erforderliche Kreditgenehmigung wurde erteilt. Bei Inanspruchnahme der Kreditermächtigung liegt die Pro-Kopf-Verschuldung bei rd. 560 € (Landesdurchschnitt derzeit 639 €). Die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung erfolgte zum 01.08.2023.

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.09.2023 behandelt.


Spendenannahme Kindertageseinrichtungen

Der Marktgemeinderat Burgheim stimmt der Annahme einer Spende vom Siedlervereinigung Burgheim zu. Der Verein wurde aufgelöst. Das vorhandene Vermögen wurde dem Markt Burgheim überlassen. Die Kindertageseinrichtungen: Kindergarten Burgheim, Kindergarten Straß und Kinderkrippe freuen sich über einen Geldbetrag von rd. 200 €. Der Betrag kommt den Kindern der Einrichtungen zugute. – Herzlichen Dank!

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.09.2023 behandelt.


Kindertagesstätten - Markt Burgheim - aktueller Sachstand
sh. eigener Artikel

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.09.2023 behandelt.

Neues aus dem Gemeinderat
aus der Sitzung vom 28.07.2021

 

Beitritt zur neu zu gründenden Energiegesellschaft Mittlere Donau

24.500 Euro legt der Markt Burgheim in die Kapitalrücklage der iKommZ Mittlere Donau ein. Das Geld verwendet die iKommZ dazu, sich mit 49 Prozent an einer neu zu gründenden Energiegesellschaft Mittlere Donau zu beteiligen. Insgesamt wird dafür ein Stammkapital von 171.500 Euro benötigt, daher sollen die Mitgliedskommunen die genannte Summe von je 24.500 Euro einbringen.

Die Energiegesellschaft der iKommZ Mittlere Donau soll mit der Errichtung, Unterhaltung und dem Betrieb von Anlagen beauftragt werden, die Energie erzeugen. Die erzeugte Energie, insbesondere erneuerbare Energie in Form von Strom, Wärme und Kälte, zu verteilen und zu vertreiben, gehört ebenfalls zur Aufgabe des Unternehmens. Der Markt Burgheim ist jedoch nicht verpflichtet, diese Aufgaben ausschließlich über die iKommZ abzuwickeln. Bürger-Energieprojekte beispielsweise sind davon ausgenommen und können in Eigenregie entstehen.

Interkommunale Zusammenarbeit Mittlere Donau gKU (iKommZ) - gemeinsames Kommunalunternehmen der Gemeinden Burgheim, Bergheim, Ehekirchen, Oberhausen, Rennertshofen, Rohrenfels und Wellheim

In Zusammenhang mit der Beteiligung der sieben Gemeinden der iKommZ an der Energiegesellschaft Mittlere Donau GmbH wurde die Änderung der Unternehmenssatzung erforderlich. Die Unternehmenssatzung der iKommZ Mittlere Donau gKU vom 19.07.2018 muss erstmals geändert werden. Sie wird wie folgt ergänzt:
Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und dem Vertrieb/Absatz von Energie, insbesondere erneuerbarer Energie in Form von Strom, Wärme und Kälte für den Bereich der Trägergemeinden des gKU sowie die Beratung der Trägergemeinden auf den Gebieten Energieeinsparung, der Energiegewinnung und Energieverteilung. Das Kommunalunternehmen darf sich zur Erfüllung dieser Aufgabe bestehender oder noch zu gründender Tochtergesellschaften bedienen.

Die Übertragung der Aufgaben und Befugnisse auf das gKU erfolgt auf der Grundlage von Beschlüssen der Kollegialorgane der Trägergemeinden.


Bauantrag 53/2021 - Umbau eines Mastschweinestalles zum Tierwohlstall mit Ausläufen auf Stroh - Fl.Nr. 57 – Kunding

Der Marktgemeinderat Burgheim erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die Zustimmung zu etwaigen denkmalschutzrechtlichen Erlaubnissen nach Art. 7 des BayDSchG zum Bauantrag 53/2021 (Umbau eines Mastschweinestalles zum Tierwohlstall mit Ausläufen auf Stroh und Neubau einer Bergehalle, Dunglege und Güllebefüllplatz) auf Fl.Nr. 57 der Gemarkung Kunding.


Bauvoranfrage 54/2021 - Neubau eines Wohnhauses als Betriebsleiterwohnung - Fl.Nr. 343 - Ortlfing

Der Marktgemeinderat Burgheim erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Bauvoranfrage 54/2021 (Neubau eines Wohngebäudes als Betriebsleiterwohnung für bestehenden Betrieb (Biogasanlage und Landwirtschaft) im Außenbereich, Errichtung einer Doppelgarage mit darüberlegender Einliegerwohnung für einen Mitarbeiter / Auszubildenden des örtlichen Betriebs) auf Fl.Nr. 343 der Gemarkung Ortlfing.


Bauantrag 55/2021 - Neubau Hofbiogasanlage - Fl.Nr. 80 – Wengen

Zum Neubau einer Hofbiogasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 80 der Gemarkung Wengen wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates beraten. Aufgrund der zu geringen Distanz des Bauvorhabens zur Wohnbebauung sieht der Marktgemeinderat öffentliche Belange beeinträchtigt. Die bisher genutzte Zufahrt über einen Feldweg wird als nicht ausreichend erachtet. So wird vom Bauwerber ein Abrücken des Bauvorhabens und eine Errichtung einer geeigneten Zufahrt auf eigenen Grund (im Osten) gefordert. Der vorliegende Bauantrag wird abgelehnt.


Bauleitplanung: 13. Änderung Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan Nr. 33 "SO Bruckmühlweg"; Abwägung zum frühzeitigen Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der Marktgemeinderat Burgheim billigt den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 28.07.2021 mit den vorstehend beschlossenen Ergänzungen bzw. Änderungen und beauftragt die Verwaltung mit der öffentlichen Bekanntmachung.


Bauleitplanung: 14. Änderung Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan Nr. 32 "GE Burgheim West II"; Abwägung zum frühzeitigen Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 18.05.2020 bis einschließlich 30.06.2020 durchgeführt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Einwendungen vorgetragen. Die von Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen wurden erörtert und abgewogen. Die o.g. Beschlussvorschläge wurden dabei übernommen.

Der Marktgemeinderat Burgheim beschließt, den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 28.07.2021 mit den vorstehenden Ergänzungen bzw. Änderungen zu billigen und die Verwaltung mit der öffentlichen Bekanntmachung zu beauftragen.


Bauleitplanung: Bebauungsplan Nr. 32 "GE Burgheim West II"; Abwägung zum frühzeitigen Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 18.05.2020 bis einschließlich 30.06.2020 durchgeführt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Einwendungen vorgetragen. Die von Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen wurden erörtert und abgewogen. Die o.g. Beschlussvorschläge wurden dabei übernommen.

Der Marktgemeinderat Burgheim beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 „GE Burgheim West II“ in der Fassung vom 28.07.2021 mit den vorstehenden Ergänzungen bzw. Änderungen zu billigen und die Verwaltung mit der öffentlichen Bekanntmachung zu beauftragen.


Haushalt 2021 - Erörterung des Haushaltsplanes 2021 in den Festsetzungen und Bestandteilen samt seiner Anlagen

Der Marktgemeinderat Burgheim beschließt den Haushaltsplan 2021, den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2020-2024.


Haushalt 2021 - Beschlussfassung - Haushaltssatzung 2021

Der Marktgemeinderat Burgheim beschließt die Haushaltssatzung 2021 mit folgenden Festsetzungen. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr schließt ab:

im      Verwaltungshaushalt

         in Einnahmen und Ausgaben mit                             9.396.250 €

und im Vermögenshaushalt

         in Einnahmen und Ausgaben mit                             7.559.500 .

Damit ergibt sich ein Gesamthaushaltsvolumen von   16.955.750 €.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.590.000 € festgesetzt. Neue Verpflichtungs-Ermächtigungen werden im Vermögenshaushalt nicht festgesetzt.

Die Steuersätze (Hebesätze) für Grund- und Gewerbesteuern bleiben auf dem Niveau der Vorjahre und werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)   310 v.H.

b) für andere Grundstücke (Grundsteuer B)                              310 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                       320 v.H.

Auch der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird entsprechend des Vorjahres auf 1.000.000 € festgesetzt. Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Da die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt erst nach Genehmigung.


Flutpolder - INFO zum Dialog im Kloster Weltenburg am 19.07.2021

Die Flutpolder-Standorte Bertoldsheim, Eltheim und Wörthhof waren qua Koalitionsvertrag der CSU mit den FW im Jahr 2018 explizit aus dem Hochwasserschutzprogramm herausgenommen worden - Zitat: „Das Flutpolderkonzept werden wir ohne die Standorte Bertoldsheim und Eltheim/Wörthhof weiterverfolgen.“

In der Kabinettssitzung am 14.01.2019 wurde von „alternativen Maßnahmen“ gesprochen, wonach eine Prüfung erfolgen sollte, inwieweit Flutpolder an den Standorten Bertoldsheim, Eltheim und Wörthhof durch alternative Maßnahmen ersetzt werden können. Nach den unternommenen Untersuchungen, also auch zum Flutpolder Bertoldsheim, teilte Minister Glauber im Ergebnis mit, dass am Synthesebericht festgehalten wird. Dies führt nun dazu, dass der Beschluss im Koalitionsvertrag von 2018, das Hochwasserschutzprogramm ohne den Flutpolder Bertoldsheim weiterzuführen, nun vom Umweltminister nicht vollzogen wird.

Am Abend des 19.07.2021 fand im Kloster Weltenburg ein sogenanntes Flutpoldergespräch auf Einladung von Staatsminister Thorsten Glauber, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, statt. Hier wurde dies mitgeteilt.

Am Dienstag, 27.07.2021 hat das bayerische Kabinett den Bau der umstrittenen Flutpolder beschlossen und einem entsprechenden Vorschlag von Umweltminister Thorsten Glauber (FW) zugestimmt. Der Flutpolder Bertoldsheim soll zeitlich als letzter realisiert werden; Baubeginn sei frühestens ab dem Jahr 2032.

Das Flutpolderprogramm an der Donau sieht nun neun statt zehn Standorte vor: Leipheim, Helmeringen, Neugeschüttwörth, Bertoldsheim, Riedensheim, Großmehring, Katzau, Wörthhofgroß und Öberauer Schleife. Eltheim ist aus dem Programm genommen worden.

Fazit 1:

Was traurigerweise nicht berücksichtigt wurde, ist die Tatsache, dass der Raum Rennertshofen und Burgheim bereits seit langer Zeit betroffen ist, dass die beiden Kommunen bereits ihre Beiträge geleistet haben und weiterhin leisten. Nur drei exemplarische Aspekte dazu:

  1. der betriebsbereite Flutpolder Riedensheim,
  2. die seit 2009 laufende Absiedlung des Burgheimer Gemeindeteils Moos und
  3. ein durch den Rückstau der Donau an der Stepperger Enge vom Hochwasser seit jeher betroffener, natürlicher Retentionsraum von rund 40 Mio. Kubikmeter, der allerdings keinen Schutz der Staatsregierung oder eines Umweltministers genießt, obwohl dies dringend nötig wäre.
     

Fazit 2:

Was nun feststeht ist, dass der alte Grundsatz „pacta sunt servanda“ längst nicht mehr gilt. „Verträge von oben“ werden nicht mehr eingehalten. Zugegeben: Wenn man die politischen Statements rückwirkend betrachtet, so waren sie wohl auch nie zu 100 Prozent verlässlich. „Politische Aussagen von oben“, das ist die mittlerweile bei Kommunen angekommene bittere Realität, machen in Zukunft ein Höchstmaß an kommunalem Argwohn erforderlich.


Verschiedenes

Erster Bürgermeister Böhm bedankt sich bei Zweitem Bürgermeister Flath für seine Bemühungen zur Neugestaltung des „Büchereigartens“ am Marktplatz 3.

Herr Flath führte Pflaster- und Holzarbeiten an der Windschutzhütte durch, baute eine Sitzbank ein und kümmerte sich um einen entsprechenden Brotzeittisch.


Ausschreibung Schülerverkehr 2021 - 2026 - Abschluss Beförderungsvertrag (Vergabe)

Nachdem der Markt Burgheim verpflichtet ist, die Schülerbeförderung turnusgemäß öffentlich auszuschreiben, konnte nach dem vorliegenden Ergebnis der Auftrag wieder an den bekannten, langjährigen und allzeit zuverlässigen Partner, die Firma Habermayr-Reisen Neuburg, als den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit!
 

Vergabe: Leichenhaus-/Grabgebühren, Grabunterhaltsgebühr - Nachkalkulation

Regelmäßig alle vier Jahre müssen Gebühren nachkalkuliert werden. Die Kalkulation der Leichenhaus-, Grab-, und Unterhaltsgebühren für die gemeindlichen Friedhöfe in Burgheim, Straß, Illdorf und Wengen wurde an die Fa. AGP Kommunalberatung GmbH & Co.KG vergeben. Eine Gebührenanpassung sollte danach zum 01.01.2022 erfolgen.


Vergabe: Ertüchtigung Feldwege Markt Burgheim und Ortsteile

Nach eingebrachter Ernte sollen auch heuer wieder umfangreiche Feldwegearbeiten durchgeführt werden. Die Unterhaltsarbeiten erfolgen nach Absprache mit den Obmännern.

Anschrift:
 

Markt Burgheim
Marktplatz 13
86666 Burgheim
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Öffnungszeiten:

vormittagsnachmittags
Montag08:00 - 12:00 Uhr14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch-
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr14:00 - 18:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
 

Die nächsten Schließtage im Rathaus & Bürgerbüro:

Wegen Umbaumaßnahmen ist die Kasse am Montag, 05.08, Mittwoch, 07.08. und Donnerstag, 08.08.2024 geschlossen.
Dienstag, 06. August und Freitag 09.08.2024 ist die Kasse von 8-12 Uhr geöffnet.

In KW 33 ist die Kasse komplett geschlossen.

Freitag, 16. August 2024
Freitag, 04. Oktober 2024