Umlegungsverfahren
Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.
Ansprechpartner:
| VCard | Name | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
|   |   | Frau Basener |  08432 9412-100 | 
 
 
 
 
 
 
 
 
