Corona-Situation in den Kindertagesstätten
Ab dem 1. Juli 2020 beginnt der eingeschränkte Regelbetrieb im Bereich der Kindertagesbetreuung.
Die bis jetzt geltenden Betretungsverbote werden mit Ablauf des 30. Juni 2020 nicht mehr verlängert.
Eingeschränkter Regelbetrieb - was bedeutet das?
Alle Kinder dürfen ihre Kindertageseinrichtung wieder regulär besuchen, sofern sie
- keine Krankheitssymtome aufweisen,
- nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen bzw. seit dem Kontakt mindestens 14 Tage vergangen sind,
- keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen
Ein erneuter Anstieg des Infektionsgeschehens oder andere corona-bedingte Veränderungen der Rahmenbedingungen können dazu führen, dass erneut Einschränkungen erforderlich werden. Derzeit gibt es hierfür jedoch keine Anzeichen.
(Quelle: 351. Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales)