Infos und Hilfe - Auskunftssperre online beantragen!

Worum geht's?

Wenn eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen besteht, kann auf Antrag eine Auskunftssperre gemäß § 51 Abs. 1 BMG eingerichtet werden.
 

Was wird benötigt?

Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und Ihre Anschrift für die Einrichtung der Auskunftssperre angeben werden.
Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erzeugt.
Bitte drucken Sie dieses aus reichen es unterschrieben beim Markt Burgheim ein.


Was kostet der Eintrag der Auskunftssperre?

Der Eintrag der Auskunftssperre ist kostenlos.


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HIER geht's zum Online-Antrag

 

Ihre Ansprechpartnerinnen finden Sie unter:

Bürgerbüro

Anschrift:
 

Markt Burgheim
Marktplatz 13
86666 Burgheim
Digitales Amt   RSP - Grafik   Siegel Kommunale IT-Sicherheit   CISIS12 Zertifizierung

Öffnungszeiten:

vormittagsnachmittags
Montag08:00 - 12:00 Uhr14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch-
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr14:00 - 18:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
 

Die nächsten Schließtage im Rathaus & Bürgerbüro:

Freitag, 16. August 2024
Freitag, 04. Oktober 2024