Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Die Neuregelung der Grundsteuer

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.


Die Grundsteuer wird nun in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe und der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.



Was bedeutet die Neuregelung für Sie?

Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern?


Dann informieren Sie sich unbedingt hier unter

Steuerinfos vom Bayerischen Landesamt für Steuern

oder der Telefonnummer:    089 30700077
 

Grundsteuerreform

 

Anschrift:
 

Markt Burgheim
Marktplatz 13
86666 Burgheim

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Das Rathaus ist in diesem Jahr an folgenden Tagen geschlossen:

Freitag, 19.05.2023
Freitag,  09.06.2023
Montag, 14.08.2023