Aktulle Bestimmungen für einreisende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Das gilt für die Einreise aus der Ukraine
- Kriegsflüchtlinge, die Leistungen in Anspruch nehmen möchten, müssen sich im Ankunftszentrum in München registrieren
Alle in Oberbayern ankommenden ukrainischen Kriegsflüchtlinge, die staatliche Leistungen in Anspruch nehmen möchten, müssen sich im Ankunftszentrum des Freistaats in München registrieren. All jenen, die nicht privat bei Verwandten und Bekannten untergebracht werden können und die keine Unterkunft haben, wird nach der Meldung im Ankunftszentrum Wohnraum in einer Asylunterbringung angeboten. Bitte beachten: Im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen erfolgt keine abschließende Registrierung.
Je nachdem, ob die Flüchtlinge privat bei Verwandten oder Bekannten unterkommen oder nicht, unterscheiden sich die Abläufe für die Registrierung.
Die aktuelle Handhabe über die momentanen Lage finden Sie unter folgendem Link:
Aktuelle Bestimmungen für Flüchtlinge aus der Ukraine