Bekanntmachung Einbeziehungssatzung Leidling; hier: Satzungsbeschluss der Einbeziehungssatzung Leidling

B E K A N N T M A C H U N G

Städtebauliche Satzung – Bekanntmachung –

hier: Satzungsbeschluss der Einbeziehungssatzung Leidling

Der Marktgemeinderat Burgheim hat in seiner Sitzung am 10.12.2025 die Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Flurstücke 216/3 und 216/4 der Gemarkung Leidling, Bidinger Straße 5 im Ortsteil Leidling, als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Satzung (pink markiert) ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Digitale Flurkarte © Bay. Vermessungsverwaltung

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Jedermann kann die Satzung mit der Begründung bei der Marktverwaltung, Marktplatz 13, 86666 Burgheim einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Die Einsichtnahme der Unterlagen ist zu folgenden Zeiten möglich:

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Die Unterlagen können auch der Internetseite der Marktgemeinde Burgheim

https://www.burgheim.de/Leben-in-Burgheim/Bauen-Wohnen/Bebauungsplaene.htm

oder dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern www.bauleitplanung.bayern.de

eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  1. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  1. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Marktgemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Burgheim, den 21.01.2026

Anhänge:

Bebauungsplan Nr. 37 - Einbeziehungssatzung Leidling, Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 37 - Einbeziehungssatzung Leidling, Satzung

Bebauungsplan Nr. 37 - Einbeziehungssatzung Leidling, Begründung

 

Anschrift:

Markt Burgheim
Marktplatz 13
86666 Burgheim
Digitales Amt   BayernPortal   CISIS12 Zertifizierung

Öffnungszeiten:

vormittagsnachmittags
Montag08:00 - 12:00 Uhr14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch-
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr14:00 - 18:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
 

Die nächsten Schließtage im Rathaus & Bürgerbüro: