Bekanntmachung Einbeziehungssatzung Leidling; Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Markt Burgheim

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

der Einbeziehungssatzung „Leidling“

Der Marktgemeinderat Burgheim hat in der Sitzung am 19.03.2025 beschlossen, am südlichen Ortsrand von Leidling für eine Freifläche südlich der Bidinger Straße und westlich des Längloher Weg eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu erlassen.

Das Plangebiet umfasst die Flächen der Grundstücke mit den Flurnummern 216/3 und 216/4 (Gemarkung Leidling). Im Westen grenzen ein Wohngebäude und eine Schreinerei und im Nordosten ein Wohngebäude an. In unmittelbarer Nähe befinden sich landwirtschaftliche Hofstellen. Der Geltungsbereich (grau umrandet) der Einbeziehungssatzung ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Geobasisdaten Bayer. Vermessungsverwaltung 01/2025 mit Geltungsbereich

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 08.10.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Einbeziehungssatzung, der Entwurf der Begründung sowie das Lärmschutzgutachten können vom

 

20.10.2025 bis einschließlich 24.11.2025

auf der Internetseite des Markt Burgheim

https://www.burgheim.de/Aktuelles-und-Service/Amtliche-Bekanntmachungen.htm

 oder dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern

www.bauleitplanung.bayern.de

eingesehen werden.

Die Unterlagen liegen während dieser Zeit auch im Rathaus des Markt Burgheim, Marktplatz 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.

Die Einbeziehungssatzung wird im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf der Einbeziehungssatzung abgeben (Markt Burgheim, Marktplatz 13, 86666 Burgheim). Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (m.doerr@pv-muenchen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz:   
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Markt  Burgheim, den 17.10.2025

Anhänge:

Einbeziehungssatzung Leidling - Bekanntmachung

Einbeziehungssatzung Leidling - Satzung

Einbeziehungssatzung Leidling - Begründung

Einbeziehungssatzung Leidling - Lärmschutzgutachten

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren
 

Anschrift:

Markt Burgheim
Marktplatz 13
86666 Burgheim
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Öffnungszeiten:

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Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
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Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr14:00 - 18:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
 

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