Bekanntmachung 16. Änderung Flächennutzungsplanes
BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit
hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im ergänzenden
Verfahren nach § 214 Ab s. 4 BauGB
16. Änderung des Flächennutzungsplans –
sachlicher Teilflächennutzungsplan
„Konzentrationszonen Kies- und Sandabbau“
Der Marktgemeinderat Burgheim hat in seiner Sitzung vom 13.10.2021 die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – sachlicher Teilflächennutzungsplan für Konzentrationszonen; Konzentrationsflächen Kies- und Sandabbau beschlossen. Mit der Planung ist der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum aus München beauftragt.
Der Geltungsbereich der Planung (rote Umgrenzung) erstreckt sich über das gesamte Gemeindegebiet Markt Burgheim.
Ausgewiesen werden Flächen (blau schraffiert), auf welche die Zulässigkeit von Vorhaben zur Gewinnung der Rohstoffe Kies und Sand (§ 35 Abs. 1 BauGB) künftig begrenzt wird (§ 5 Abs. 2b BauGB).
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 28.02.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen/ bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können vom
05.02.2026 bis einschließlich 09.03.2026
auf der Internetseite der Marktgemeinde Burgheim
https://www.burgheim.de/Aktuelles-und-Service/Amtliche-Bekanntmachungen.htm
oder dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern
eingesehen werden.
Die Unterlagen liegen während dieser Zeit auch im Rathaus des Marktes Burgheim, Marktplatz 13, 86666 Burgheim während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Mensch | im Umweltbericht: Schutzabstände zwischen bewohnten Gebieten und Abbauflächen, Vorbelastungen durch Straßenverkehr, Transportwege, naturraumbezogene Erholung, Wege für die Erholung | - Erholungsqualität - gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse |
|---|---|---|
Arten und Lebensräume | im Umweltbericht: Biotope, Wiesenbrüter-Lebensräume, Ökoflächenkataster, FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Wald des Weiteren: Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 10.02.2022 und 19.04.2024 | - Naturnähe - Artenvielfalt - Vorkommen geschützter Arten - Schutzgebiete - Schutzabstände |
Boden | im Umweltbericht: Bodenverlust, landwirtschaftliche Nutzfläche, Entstehung sekundärer Wasserflächen, Wiederverfüllung und Renaturierung des Weiteren: Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen vom 31.01.2022 und 16.04.2024 | - Bodennutzung - Landwirtschaft - Bodengüte |
Fläche | im Umweltbericht: Flächenverlust, Entstehung sekundärer Wasserflächen, Flächenverknappung des Weiteren: Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen vom 31.01.2022 und 16.04.2024 | - Flächenverbrauch |
Wasser | im Umweltbericht: Grundwasserstände, Überschwemmungsgebiete des Weiteren: Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt vom 03.02.2022 und 25.04.2024 | - Oberflächenwasser - Grundwasser |
Luft / Klima | im Umweltbericht: Auen- und Moorböden, Geländeklima | - Frischluft - Kaltluft - Klimaschutz |
Landschaft / Landschaftsbild | im Umweltbericht: Landschaftsschutzgebiet, Fernwirkung von Abbauvorhaben und Eingrünung des Weiteren: Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 10.02.2022 und 19.04.2024 | - Vielfalt, - Eigenart, - Schönheit der Landschaft - Schutzgebiete |
|---|---|---|
Kultur- und Sachgüter | Bodendenkmäler, Baudenkmäler, Freileitungen | - Baudenkmäler - Bodendenkmäler - Sichtbeziehungen |
Während der Veröffentlichungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bauleitplans abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an die E-Mail-Adresse Bauamt@burgheim.de, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Sollte es Personen aufgrund einer Behinderung nicht möglich sein, ohne Hilfeleistung eine Einsichtnahme vorzunehmen, bieten wir jederzeit Hilfestellung an. Wir gewährleisten auch in diesem Falle einen uneingeschränkten Zugang zu den Unterlagen. Wir bitten um kurze telefonische oder anderweitige Information, sofern Sie Hilfe benötigen. (Tel. 08432 9412-100).
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß §7 Abs.3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Burgheim, 04.02.2026
Anhänge:
- 16. Änderung FNP; hier Bekanntmachung
- 16. Änderung FNP, hier Begründung
- 16. Änderung FNP, hier Umweltbericht
- 16. Änderung FNP, hier Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren
- 16. Änderung FNP, hier Stellungnahme Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten vom 31.01.2022
- 16. Änderung FNP, hier Stellungnahme Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten vom 16.04.2024
- 16. Änderung FNP, hier Stellungnahme untere Naturschutzbehörde vom 10.02.2022
- 16. Änderung FNP, hier Stellungnahme untere Naturschutzbehörde vom 19.04.2024
- 16. Änderung FNP, hier Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt vom 03.02.2022
- 16. Änderung FNP, hier Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt vom 25.04.2024
