Information der Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Änderungen zum Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Seit dem 01.04.2005 können Anträge zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nur noch bei der Gebühreneinzugszentrale in Köln (GEZ) beantragt werden.

Die Antragsformulare zur 'Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht' können in Zukunft bei den Sozialämtern und bei allen Ämtern bzw. behördlichen Stellen, die für Arbeitslosengeld II-Empfänger zuständig sind, abgeholt werden. Zudem können die Antragsformulare bei der GEZ schriftlich oder telefonisch angefordert oder aus dem Internet unter www.gez.de heruntergeladen werden.

Antrag auf Befreiung von Rundfunkgebühren

Abmeldung von der GEZ privat

Abmeldung von der GEZ gewerblich

Ablaufmitteilungen

Wie bisher behält die GEZ den Service bei, die befreiten Rundfunkteilnehmer über den Ablauf der Rundfunkgebührenbefreiung zu informieren. Der Ablaufmitteilung ist in den meisten Fällen ein Antragsformular beigefügt.