Das Wohngeld gibt es in Form des Mietzuschusses und in Form des Lastenzuschussus. Den Mietzuschuss können z. B. beantragen Mieter (auch Untermieter) und Nutzungsberechtigte von Wohnraum, wenn das Mietverhältnis mietähnlich ist, Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung, Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes und (Mit-) Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus (mehr als zwei Wohnungen) bewohnen. Den Lastenzuschuss für den eigengenutzten Wohnraum können z. B. beantragen Eigentümer eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle sowie Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts.
Der Wohngeldantrag ist mit den erforderlichen Nachweisen bei der Gemeinde Burgheim oder beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen einzureichen. Bewilligt wird das Wohngeld vom zuständigen Landratsamt (Neuburg-Schrobenhausen). Dort erhalten Sie auch nähere Auskünfte. Konkrete Fragen bitten wir deshalb ausschließlich dorthin zu richten.
Die folgenden Formulare können ab dem Acrobat-Reader 5.0 auch am Bildschirm ausgefüllt werden:
Antrag auf Lastenzuschuss Antrag auf Mietzuschuss Erläuterungen zum Lastenzuschuss Erläuterungen zum Mietzuschuss Verdienstbescheinigung Ergänzende Erklärung