Schwerbehinderung
     
    Tipps & Infos zum Thema Schwerbehinderung
    Wie erreicht man eine Anerkennung der Behinderung?
    Bei einer Erkrankung kann beim zuständigen Amt für Versorgung und Familienförderung (www.lvf.bayern.de/schwbg/br-schwbg.html#zustaendig) beantragt werden, dass ein sogenannter "Grad der Behinderung" (GdB) festgestellt wird. Dies ist erforderlich, um bestimmte Rechte und Hilfen im Arbeitsleben und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können. Nach dem Schwerbehindertengesetz sind Schwerbehinderte Personen, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wird.
     
    • Hinweise zur Antragstellung beim Amt für Versorgung und Familienförderung
      (www.lvf.bayern.de/schwbg/br-schwbg.html#hinweise)
    • Übersicht über Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen
      (www.lvf.bayern.de/schwbg/br-schwbg.html#nachausgleiche)
     
    • Antrag auf Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung (GdB)
      nach § 69 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) und ggf. Ausstellung eines Ausweises
    • Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB)
      Antrag auf Eintragung zusätzlicher Merkzeichen
    • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte