Aus dem Meldeamt

Wohnungswechsel - Anmeldung, Ummeldung bei der Meldebehörde
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen bzw. eine andere Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Eine Abmeldung bei Ihrer bisherigen Meldebehörde ist nur nötig, wenn Sie in ein anderes Land ziehen. Familien mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden - es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt. Zweckmäßig ist es, bei der An-/Ummeldung den Personalausweis/Reisepass mitzubringen, damit die neue Adresse eingetragen werden kann.

Was Sie sonst noch bei einem Umzug beachten sollten können Sie hier nachlesen:

Checkliste für den Umzug

 

 Aus dem Standesamt

Sie möchten heiraten?
Dazu müssen Sie ehefähig sein. Das heißt: In Deutschland ist die Voraussetzung, dass beide Ehepartner volljährig, sprich geschäftsfähig, sind. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres haben Sie dies erreicht. Will ein Minderjähriger heiraten, so muss der Partner volljährig sein. Das Vormundschaftsgericht kann bei Minderjährigen für eine Befreiung sorgen, oder aber die gesetzlichen Vertreter, die in der Regel die Eltern sind, in die Ehe einwilligen.

Zum Familiennamen:
Früher übernahm die Ehefrau automatisch bei der Heirat den Namen ihres Ehemannes, doch seit April 1994 wurde eine neue amtliche Regelung getroffen: das "geschlechtsneutrale" Namensrecht.
Die Brautleute können sich auf einen gemeinsamen Familiennamen einigen. Das kann der Geburtsname des Mannes oder der Ehefrau sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer "getrennten Namensgebung"; das heißt, jeder der Eheleute behält seinen eigenen Namen. Unterschiedliche Ehenamen sind also auch möglich. Sollte jedoch aus dieser Ehe ein Kind hervorgehen, müssen sich aber beide Partner auf einen gemeinsamen Ehenamen einigen. Auch Doppelnamen sind möglich, jedoch nur für einen der beiden Eheleute. Hierbei kann der Name des Ehepartners voran- oder nachgestellt werden. Die Kinder, die aus dieser Ehe hervorgehen, dürfen diesen Doppelnamen jedoch nicht führen. Die Eltern müssen sich dann auf einen gemeinsamen Namen einigen.

Was benötigen Sie für eine Eheschließung:

Die Anmeldung zur Eheschließung nimmt Ihr zuständiges Standesamt entgegen. Es ist ratsam, dies rechtzeitig vorzunehmen.